Der Verschönerungsverein Bollenbach e.V. hat beim Waldspielplatz Rebwäldele/Bollenbach eine Grillhütte gebaut. Diese kann für private Anlässe gemietet werden. Die Mietdauer geht von 10 Uhr bis 10 Uhr.

Der derzeitige Mietpreis liegt bei 100,- € je Tag (50,- € für halbtägige Anmietung).
Terminanfragen sind ausschließlich unter 
0162 / 604 2899 möglich.

Leider ist es nicht möglich, eine Unternehmung ohne ein entsprechendes Regelwerk durchzuführen. Darum hat der Verschönerungsverein Bollenbach e.V. folgende Regeln für die Benutzung der Hütte aufgestellt:

  • Die Vermietung bzw. Benutzung der Grillhütte erfolgt ausschließlich über den Verschönerungsverein zu den festgelegten Bedingungen und Preisen.
  • Die Hütte wird nur an Mieter mit einem Mindestalter von 25 Jahren vermietet.
  • Die Hütte kann nur für Veranstaltungen bis maximal 80 Personen angemietet werden, wobei nur private Veranstaltungen im Sinne von geschlossenen Gesellschaften zulässig sind. Veranstaltungen, die diesen Rahmen sprengen, müssen durch die Vorstandschaft vom Verschönerungsverein Bollenbach e.V. genehmigt werden
  • Das erforderliche Brennmaterial für den Grill ist mitzubringen und darf keinesfalls aus den umliegenden Waldstücken besorgt werden.
  • Wirtschaftliche Unternehmungen in der Hütte und dem Gelände der gesamten Anlage sind grundsätzlich nicht zulässig. Dies betrifft insbesondere:
    • Speisen und Getränke dürfen gegen Entgelt nicht an Dritte abgegeben werden.
    • Es darf kein Eintritt oder sonstige Gebühr im Rahmen der Veranstaltung erhoben werden.
  • Musikgeräte und sonstige Tonwiedergabegeräte sind nach 22 Uhr nur in Zimmerlautstärke zu betreiben. Das Verursachen von Lärm beim Zu- bzw. Abgang der Hütte ist zu unterlassen. Dies gilt auch für Fahrzeuge jeglicher Art.
  • Die angrenzenden land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke dürfen außerhalb der angelegten Wege weder betreten noch befahren werden.
  • Beschädigungen an der Hütte und der Anlagen werden durch Ersatzbeschaffung bzw. Reparatur nach den ortsüblichen Preisen dem Benutzer in Rechnung gestellt.
    Festgestellte Schäden an der Hütte oder der umliegenden Anlage sind unverzüglich, in jedem Fall vor Beginn der eigentlichen Veranstaltung, dem Verschönerungsverein Bollenbach e.V. anzuzeigen
    (Tel. 0162/6042899).
  • Vor Verlassen der Grillhütte sind die gesamten Anlagen sowie das benutzte Inventar gründlich zu reinigen. Alle Lichter löschen und Türen/Fensterläden verriegeln. Leergut und Abfälle sind vom Benutzer/Mieter wieder mitzunehmen. Putzwasser und Getränkereste können in den dafür vorgesehenen Schacht vor dem Brunnen geschüttet werden. Die Reinigung muss spätestens zum Ende der Mietzeit, also bis morgens 10 Uhr, abgeschlossen sein.
  • Das Unbefugte Benutzen des Feuerlöschers wird mit 200,- € dem Benutzer/Mieter in Rechnung gestellt.
  • Wird die Anlage von Schulklassen oder Jugendgruppen benutzt, müssen jeweils zwei Elternteile oder ein Lehrer während der kompletten Mietdauer anwesend sein; sie haften für die Einhaltung der Hüttenordnung.
  • Die Benutzung der gesamten Anlage erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Bei Verletzung der Hüttenordnung wird der Verschönerungsverein den Mieter je nach Art der Verletzung finanziell zur Rechenschaft ziehen, wobei eine Mindestgebühr für die Abwicklung in Höhe von 100,- € erhoben wird.
  • Die jeweils geltenden Vorschriften der Corona-Verordnung werden eingehalten.